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Wohnungseigentümergemeinschaft darf keine Instandsetzung von Sondereigentum beschließen; §§ 14 Nr. 1, 21, 24 Abs. 4 WEG
LG München I, AZ: 1 S 12786/15, 01.02.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 116/13, 20.02.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 161/11, 09.03.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Garagen Stellplatz Stellplätze Rechtsanwalt frank Dohrmann Sondereigentum Gemeinschaftseigentum ungerechtfertigte Bereicherung aufgedrängte Bottrop
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