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Zur Unwirksamkeit unbestimmter WEG-Beschlüsse §§ 23, 28 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 T 61/15, 23.12.2015
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Ein Beschluss, der nicht erkennen lässt, wer prüfen soll, ob eine mögliche KfW-Förderung gefährdet ist, ist unbestimmt und entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Es entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, über die Modalitäten der Instandsetzung der Fenster zu beschließen, wenn der Instandsetzungsbeschluss für ungültig erklärt worden ist.

Ein unklarer Umlageschlüssel macht den Beschluss anfechtbar.

Der Sonderumlagebeschluss muss den auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Anteil angeben oder jedenfalls den Gesamtbetrag und den Verteilungsschlüssel, so dass jeder Wohnungseigentümer den auf ihn entfallenden Anteil leicht selbst errechnen kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Unbestimmtheit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sonderumlage Instandsetzung Beschlussanfechtung Unklarheit