Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur ordnungsgemäßen Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft/ Position "Sonstiges" muss aufgeschlüsselt sein; §§ 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3, 28 Abs. 3 WEG
LG Dortmund, AZ: 9 S 41/14, 24.11.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Darstellung der Jahresabrechnung muss die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, ohne sachverständige Hilfe die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen und auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen.

Diesen Anforderungen genügt eine Jahresabrechnung nicht, wenn sie die Positionen "Sonstiges - umlegbare Kosten", "Sonderkosten", "Sonstiges" und "Sonderkosten einzelner Nutzer" enthält.

Da eine Jahresabrechnung aus sich selbst heraus verständlich sein muss (OLG Hamm ZMR 2008, 60; OLG Frankfurt ZWE 2006, 194; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282), reicht es nicht aus, dass die Positionen vor der Beschlussfassung schriftlich von der Verwalterin erläutert worden sind.

Es ist nicht zulässig, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten in einer Einzelabrechnung zusammenzufassen. Vielmehr muss für jede Einheit eine separate Einzelabrechnung erstellt werden (OLG München NZM 2007, 452; LG Hamburg ZMR 2015, 47).

Eine Jahresabrechnung widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, als die Positionen "Kaltwasser", "Abwasser" und "Müllabfuhr" nach einer Gesamtpersonenzahl umgelegt worden sind und damit für die Zeit des Leerstandes einer Wohnung nicht wenigstens eine fiktive Person in Ansatz gebracht worden ist

Ein Leerstand entbindet aber den betreffenden Wohnungseigentümer nicht von der Verpflichtung zur Tragung der Kosten und Lasten. Ein dahingehender Beschluss wäre nichtig. (OLG Hamm OLGZ 1982, 20; AG Magdeburg ZMR 2006, 324).

Daraus folgt, dass ein Wohnungseigentümer auch bei einem Leerstand an den Kosten und Lasten zu beteiligen ist. Dabei halten sich die Wohnungseigentümer im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessensspielraums, wenn sie für die Zeiten des Leerstandes eine fiktive Person ansetzen.

Die Darstellung der Rücklage muss sowohl die Zahlungen ausweisen, die die Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage tatsächlich erbracht haben, als auch die Beträge, die sie schulden, aber noch nicht aufgebracht haben (BGH WuM 2010, 178).

Eine Entlastung des Verwalters widerspricht schon dann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn dieser eine fehlerhafte Jahresabrechnung vorgelegt hat (BGH NJW 2010, 2654; BGH NZM 2010, 243).

Über die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen Dritten hat die Eigentümerversammlung nach dem Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung zu entscheiden. Die Ablehnung der Geltendmachung eines Anspruchs widerspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen.

Nicht jede merkliche Beeinträchtigung des Lichteinfalls stellt eine unzumutbare Beeinträchtigung dar. Es kommt vielmehr auf die Schwere der Beeinträchtigung und darauf an, ob der gestörte Wohnungseigentümer das Vorhandensein des Baumes beim Erwerb seiner Eigentumswohnung bereits gekannt hat (LG Frankfurt NJW-RR 1990, 24). Bevor über die Entfernung eines Baumes eine wirksame Beschlussfassung erfolgen kann, ist zunächst die Möglichkeit eines Rückschnitts und Auslichtens des Baumes als minder schwere Maßnahme zu erwägen.

Die landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes können in die Interessenabwägung der Wohnungseigentümer einbezogen werden (OLG Hamm NJW-RR 2003, 230; BGH NJW 2007, 3636). Nach § 47 Abs. 1 S. 1 NachbarG NW ist ein Beseitigungsanspruch ausgeschlossen, wenn nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben wird.

Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz, einzelnen Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten durch Mehrheitsbeschluss Leistungspflichten aufzuerlegen (BGH NJW 2010,3093; BGH NJW 2010,2801).
Entscheidung im Volltext herunterladen
Keywords: GBG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Jahresabrechnung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Sonstiges Position