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WEG-Verwalter ist zustellungsbevollmächtigt für alle Wohnungseigentümer; §§ 27 WEG, 189 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 276/79, 25.09.1980
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 172/08, 14.05.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustellungsbevollmächtigung Verwalter Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt frank Dohrmann Kosten Unterrichtung Erstattungsfähigkeit Prozessgegner 91 ZPO
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