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Zwangsverwalter hat Hausgelder der WEG-Gemeinschaft trotz § 10 I Nr. ZVG vorrangig zu bedienen
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 43/09, 15.10.2009
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LG Dortmund, AZ: 1 S 317/09 WEG, 23.08.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann WEG Zwangsverwalter Zwangsverwaltung Hausgelder Bottrop § 10 154 155 156 ZVG Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft Hausgeld Hausgeldforderung Vorrang vorrangig Vorrecht
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