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Kein Beseitigungsanspruch der WEG-Gemeinschaft ohne Vergemeinschaftung durch Beschluss; § 10 Abs. 6 Satz 3, 2. Alt. WEG
AG Ratingen, AZ: 8 C 296/14, 30.12.2014
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Ansprüche auf Entfernung von Störungen (hier: Wintergarten) stehen nur den einzelnen Wohnungseigentümern zu, die Gemeinschaft kann aber nach § 10 Abs. 6 Satz 3, 2. Alt. WEG die Ausübung des Anspruchs durch Beschluss an sich ziehen.

Dabei genügt es nicht, die Verwalterin zu ermächtigen, die Prozessbevollmächtigten der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beauftragen, die Ansprüche der Gemeinschaft auf Entfernung des Wintergartens gegen den Wohnungseigentümer außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.

Hierzu hätte es vielmehr einer konkreten Beschlussfassung bedurft, weil die einzelnen Wohnungseigentümer im Falle der Vergemeinschaftung von Individualansprüchen auf eine eigene, individuelle Verfolgung des ihnen zustehenden Beseitigungsanspruchs verzichten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Aktivlegitimation Beschlussfassung Beseitigungsanspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop