Detailansicht Urteil
Anfechtung eines Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung gilt rückwirkend ( ex tunc )
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 67/06, 06.08.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag arglistige Täuschung Rückwirkung ex tunc nunc Anfechtung arglistiger Fristlose Kündigung Wertersatz § 812 818 BGB 123
Ähnliche Urteile
- Für die Rechtzeitigkeit der Miete genügt die Überweisung vom Mieterkonto, nicht der Zugang beim Vermieter; §§ 307; 556b Abs. 1 BGB
- Miete darf bis zur Höhe der Miete des Vormieters anfesetzt werden; §§ 556d, 556e BGB
- Kein Mietminderungsanspruch bei Entwendung einer im Keller vereinbarungsgemäß ausgelagerten Vermietereinbauküche?
- Keine Entschädigung für Reiseveranstalter, wenn Durchführung einer Pauschalreise durch Reisewarnung des auswärtigen Amtes unmöglich wird
- Kein Anspruch auf Kosten für Stornierung aus einem Beherbergungsvertrag wegen absagter Hotelübernachtung wegen der Corona-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Schimmel Nachbarrecht Beschluss Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Kündigung Gegenabmahnung Verwalter Sondereigentum Garage Makler Anfechtungsklage Beirat Tierhaltung Veränderung Miete Einstimmigkeit Abmahnung Telefonwerbung Mietminderung Abschleppen Kurioses Protokoll Wurzeln Wohnungseigentümer Treppenlift Arzthaftung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!