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Zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung; §§ 273, 320, 535, 560 Abs. 4 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 219/15, 17.03.2016
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Ein Mieter kann bei einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung von seinem Zurückbehaltungsrecht sowohl bzgl. Betriebskostennachzahlung, als auch bzgl. der vom Vermieter gem. § 560 Abs. 4 BGB verlangten erhöhten Nebenkostenvorauszahlung Gebrauch machen.

Eine Betriebskostenabrechnung ist formal fehlerhaft, wenn die Abrechnung den bei Wohnungsübergabe festgestellten Zählerstand nicht berücksichtigt, sondern von dem Zählerstand der letzten turnusgemäßen Ablesung ausgeht, der zeitlich vor der Wohnungsübergabe lag.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Betriebskostenabrechnung Nebenkostenabrechnung REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop