Detailansicht Urteil
Teilungserklärung geht Bezeichnungen in dem Aufteilungsplan vor; §§ 7 Abs. 4 Nr. 1, 10 Abs. 3, 15 Abs. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 246/11, 16.12.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Itzehoe, AZ: 11 S 94/12, 14.01.2014
-
LG Essen, AZ: 15 S 90/11, 06.09.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 40/09, 15.01.2010
-
OLG München, AZ: 19 U 5448/08, 10.02.2009
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 119/06, 10.04.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Jahrelange unentgeltliche Stellplatznutzung kann durch GdWE widerrufen werden; §§ 19, 1004 BGB
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Pflegeheim für Demenzkranke in Eigentumswohnung unzulässig; §§ 1 Abs. 2, 12Abs. 2, 15 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Beschluss Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Wurzeln Verwalter Abschleppen Organisationsbeschluss Schimmel Jahresabrechnung Abmahnung Gegenabmahnung Treppenlift Einstimmigkeit Beirat Veränderung Kündigung Protokoll Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Kurioses Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Garage Verkehrsunfall Arzthaftung Makler Tierhaltung Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!