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Zur Aktivlegitimation eines Vermieters beim Tode des Ehegatten / Bei Personenmehrheit auf Mieterseite müssen grds. alle unterschreiben; §§ 164, 177 Abs. 1, 1931 Abs. 1 Satz 1 BGB
LG Stuttgart, AZ: 10 S 112/15, 11.12.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 25/14, 10.12.2014
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AG Bottrop, AZ: 15 C 3/12, 27.08.2012
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AG Düsseldorf, AZ: 50 C 3305/11, 18.08.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schriftform Ehegatten Unterzeichnung Mietvertrag Mieter Tod einer Partei Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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