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Jahresabrechnung muss Anfangs- und Endbestand ausweisen; § 28 Abs. 5 WEG
AG Erfurt, AZ: 2 C 12/13, 07.07.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Anrechnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann BOttrop Rücklage Kontostand
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