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Zur Unterbringung von Asylbewerbern in einer Eigentumswohnung
AG Laufen i. OB, AZ: 2 C 565/15, 04.02.2016
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Die Unterbringung von Asylbewerbern stellt eine zulässige Wohnnutzung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft dar.

Eine Belegung mit max. 8 erwachsenen Personen bei 92 qm stellt noch keine Überbelegung und damit eine Überanspruchung des Gemeinschaftseigentums und damit eine Beeinträchtigung nach § 14 WEG nicht dar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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