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keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur Auferlegung von Instandsetzungskosten des Gemeinschaftseigentum auf einzelne Wohnungseigentümer
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 57/09, 04.05.2010
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/12, 16.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beschlusskompetenz fehlende WEG bauliche Veränderung Kostentragung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Beschluss Beschlussanfechtung Balkon Balkonsanierung Sondereigentum Kosten Kostentragung Kostentragungslast Teilungserklärung
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Die Frage, ob es für die Änderung der Kostenverteilung eines sachlichen Grundes bedarf, ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Die Kammer läßt diese Frage offen und weist darauf hin, dass die Änderung der Kostenverteilung für ihre Wirksamkeit zumindest einer Darlegung bedarf.
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