Detailansicht Urteil
keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur Auferlegung von Instandsetzungskosten des Gemeinschaftseigentum auf einzelne Wohnungseigentümer
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 57/09, 04.05.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/12, 16.11.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beschlusskompetenz fehlende WEG bauliche Veränderung Kostentragung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Beschluss Beschlussanfechtung Balkon Balkonsanierung Sondereigentum Kosten Kostentragung Kostentragungslast Teilungserklärung
Ähnliche Urteile
- Keine Hausgeldzahlung ohne Wirtschaftsplan; § 28 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück der WEG ohne ausdrückliche Regelung unzulässig; §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG
- Fehlerhafte Protokollierung führt auch bei unberechtigter Weigerung zur Unterschrift zur Anfechtung aller Beschlüsse; § 23 WEG
- Bei Unterlassungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen müssen alle Wohnungseigentümer beteiligt werden; § 48 WEG
- Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Abmahnung Verwalter Jahresabrechnung Wurzeln Tierhaltung Verkehrsunfall Beschluss Miete Wohnungseigentümer Protokoll Garage Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Einstimmigkeit Nachbarrecht Mietminderung Beirat Abschleppen Treppenlift Anfechtungsklage Schimmel Eigentümerversammlung Kurioses Makler Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Veränderung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Arzthaftung Kündigung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Frage, ob es für die Änderung der Kostenverteilung eines sachlichen Grundes bedarf, ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Die Kammer läßt diese Frage offen und weist darauf hin, dass die Änderung der Kostenverteilung für ihre Wirksamkeit zumindest einer Darlegung bedarf.
Die Feststellung, dass ein Eigentümer, der einer baulichen Veränderung gem. § 22 WEG nicht zustimmt, nicht mit den Kosten belastet werden darf, ist angesichts von § 16 VI WEG eine Selbstverständlichkeit.