Detailansicht Urteil
Falsches Grundbuch begründet keine Eigentümerstellung; §§ 12 WEG; 81, 90 ZVG
AG Schwerin, AZ: 11 C 141/13, 27.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/11, 20.07.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbucheigentümer Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Aktivlegitimiert Aktivlegitimation Passivlegitimation Rechtsanwalt Frank Dohrmann guter Glaube Verwalterzustimmung Verfügungsvoraussetzung
Ähnliche Urteile
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Veränderung Beschluss Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Mietminderung Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Wurzeln Telefonwerbung Kurioses Gemeinschaftseigentum Abmahnung Schimmel Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Garage Arzthaftung Verwaltungsbeirat Makler Kündigung Nutzungsentschädigung Abschleppen Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Anfechtungsklage Nachbarrecht Miete Beirat Verwalter Sondereigentum Wohnungseigentümer Protokoll Teilungserklärung Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!