Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter kann die Verwendung nicht geeichter Messwerte zur Erstellung der Jahresabrechnung untersagt werden; §§ 19, 25 EichG; 10 EichO; 12, 14 OBG NW; 28 WEG
VG Köln, AZ: 1 L 1593/14, 26.11.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ordnungsbehördliche Verfügung Ordnungsbehörde VA Verwaltungsakt Rechtsanwalt Jahresabrechnung Wohnungsverwalter Wasser ablesen Eichung Strom Gas Schätzung Messwerte nutzbar verwertbar Frank Dohrmann Rechtsanwalt
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
- Beschlussersetzungsklage muss bei gebundenen Anspruch bestimmten Antrag vorgeben (hier. Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Tierhaltung Nutzungsentschädigung Garage Verwalter Verkehrsunfall Schimmel Kurioses Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Beirat Wohnungseigentümer Mietminderung Treppenlift Gegenabmahnung Makler Arzthaftung Jahresabrechnung Beschluss Einstimmigkeit Teilungserklärung Abschleppen Telefonwerbung Organisationsbeschluss Veränderung Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Kündigung Abmahnung Anfechtungsklage Protokoll Sondereigentum Wirtschaftsplan Miete
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!