Detailansicht Urteil
Zuständigkeitbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen Gerichtsständen; §§ 23 Nr. 2 c GVG; 43 Nr. 3 WEG; 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
OLG Hamburg, AZ: 6 AR 9/15, 03.06.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 26/14, 03.07.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenintervenient Streithelfer Streitgenosse Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mieter Vermieter Wohnungseigentümer Gerichtsstand WEG-Abteilung Wohnungseigentumssache allgemeine Zivilsache Mehrere Beklagte
Ähnliche Urteile
- Kläger haftet wegen Treuepflichten der Wohnungseigentümer für Zustellungsfehler des Gerichts; § 46 WEG
- WEG-Gericht ist bei Klagen unter Wohnungseigetümern nur bei wohnungseigentumsrechtlichen Bezug zuständig; §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; 43 Abs. 2 WEG
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Verwalter Makler Abschleppen Wohnungseigentümer Telefonwerbung Abmahnung Beschluss Organisationsbeschluss Schimmel Nachbarrecht Mietminderung Beirat Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Tierhaltung Protokoll Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Miete Anfechtungsklage Kündigung Gegenabmahnung Einstimmigkeit Veränderung Arzthaftung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Treppenlift Kurioses Wurzeln Sondereigentum Teilungserklärung Garage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!