Detailansicht Urteil
Negativbeschluss eines Wohnungseigentümers gegen den Verband unterliegt der Beschlussanfechtung
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 5/15, 02.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 38/15, 02.11.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 193/09, 18.06.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Negativbeschluss Rechtsschutzbedürfnis Anfechtungsklage Wohnungseigentümergemeinschaft Zahlungsklage Zahlungsanspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kläger haftet wegen Treuepflichten der Wohnungseigentümer für Zustellungsfehler des Gerichts; § 46 WEG
- WEG-Gericht ist bei Klagen unter Wohnungseigetümern nur bei wohnungseigentumsrechtlichen Bezug zuständig; §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; 43 Abs. 2 WEG
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Treppenlift Jahresabrechnung Garage Wurzeln Gegenabmahnung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Abmahnung Beschluss Organisationsbeschluss Makler Arzthaftung Kündigung Kurioses Beirat Teilungserklärung Sondereigentum Miete Eigentümerversammlung Schimmel Verwaltungsbeirat Verwalter Abschleppen Anfechtungsklage Einstimmigkeit Protokoll Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Mietminderung Telefonwerbung Verkehrsunfall Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!