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Keine doppelte Mieterhöhung nach Modernisierung; §§ 397 Abs. 1, 558, 559, 812 Abs. 1 Satz 1, 814; BGB
LG Berlin I, AZ: 67 S 130/15, 16.07.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Modernisierungsmassnahme Modernisierungsmaßnahme Rechtsanwalt Frank Dohrmann mieterhöhung Bottrop Vermieterin Mieter Mietvertrag Treu und Glauben Schuldanerkenntnis abstarktes Negatives
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