Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zustimmung zur baulichen Veränderung (Schornstein) muss beschlossen werden; §§ 10 Abs. 4, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG
AG Hamburg-Barmbek, AZ: 882 C 17/14, 14.01.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Errichtung des Schornsteins geht auch über eine ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinaus. § 20 Abs. 1 S. 1 WEG verlangt für eine solche Maßnahme einen Beschluss der Gemeinschaft.

Es reicht nicht aus, dass die erforderlichen Zustimmungen informell eingeholt werden; sie kann nur in Gestalt einer förmlichen Beschlussfassung erfolgen.

Eine förmliche Beschlussfassung von Gesetzes wegen führt ohne Weiteres zu einer Bindung an Sondernachfolger, vgl. § 10 Abs. 4 WEG; eine bloße "Zustimmung", die sich ohnehin in die übrigen Formen der Willensbildung in einer Eigentümergemeinschaft - Beschluss und Vereinbarung - nicht einordnen lässt, vermag eine solche Bindungswirkung nicht zu begründen.

Die Beklagten können den Einwand einer unzulässigen Rechtsausübung schließlich auch nicht darauf stützen, dass in einem anderen Fall die Eigentümergemeinschaft einen Antrag auf Einbau eines Schornsteins genehmigt hatte.

Soweit die Beklagten demgegenüber geltend machen, sie hätten aus Gründen der Gleichbehandlung ein Anspruch darauf, dass auch für den von ihnen vorgenommenen Einbau eines Schornsteins eine zustimmende Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft erfolgt, so würde dies voraussetzen, dass eine Versagung gegen das Willkürverbot verstieße. Davon könnte indes allenfalls dann ausgegangen werden, wenn der damalige Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätte, denn eine "Gleichheit im Unrecht" kann nicht beansprucht werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Beeinträchtigung Gleichberechtigung Gleichbehandlung Nachahmungseffekt Wohnungseigentümergemeinschaft beseitigungsanspruch rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop