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Unberechtigte Geltendmachung von Forderungen durch Inkassobüro kann Schadensersatz begründen; §§ 280, 249 BGB
AG Bottrop, AZ: 12 C 42/15, 05.11.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Telekom Inkassobüro Forderungen Zahlungsverzug Bottrop außergerichtliche Tätigkeit inkassounternehmen
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Die Entscheidung dürfte im Ergebnis richtig sein, denn die Einschüchterung bei der Durchsetzung unberechtigte Forderungen kann durch die negative Kostenfolge Einhalt geboten werden.