Detailansicht Urteil
Zur Verwirkung eines Beseitigungsanspruches einer Eigentümergemeinschaft
LG Dortmund, AZ: 1 S 464/14, 20.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 56/12, 08.02.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 233/10, 10.06.2012
-
OLG Düsseldorf, AZ: I-9 U 48/10, 28.06.2010
-
LG Duisburg, AZ: 2 O 104/09, 08.01.2010
-
OLG Hamm, AZ: 5 U 118/07, 03.12.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verjährung Trennung
Ähnliche Urteile
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Jahresabrechnung Treppenlift Nachbarrecht Veränderung Schimmel Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Abschleppen Nutzungsentschädigung Garage Wurzeln Tierhaltung Beirat Eigentümerversammlung Kurioses Sondereigentum Verwalter Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Makler Mietminderung Telefonwerbung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Protokoll Gemeinschaftseigentum Beschluss Einstimmigkeit Miete Teilungserklärung Kündigung Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Annahme einer Verwirkung dürfte im vorliegenden Verfahren auch in Anbetracht von § 902 BGB mehr als zweifelhaft sein.
Da eine Grunddienstbarkeit nicht eingetragen war, konnte auch eine Beschlussfassung keine konkludente Zustimmung zur Verlegung der Leitungen über das Gemeinschaftsgrundstück für später eingetretene Wohnungseigentümer begründen, da Belastungen des Grundstückes nicht durch Beschluss wirksam auch für den Rechtsnachfolger geregelt werden können. Es bedarf vielmehr einer Vereinbarung und einer grundbuchrechtlichen Absicherung.