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Zur Verwirkung eines Beseitigungsanspruches einer Eigentümergemeinschaft
LG Dortmund, AZ: 1 S 464/14, 20.10.2015
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Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 56/12, 08.02.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 233/10, 10.06.2012
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OLG Düsseldorf, AZ: I-9 U 48/10, 28.06.2010
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LG Duisburg, AZ: 2 O 104/09, 08.01.2010
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OLG Hamm, AZ: 5 U 118/07, 03.12.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verjährung Trennung
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Die Annahme einer Verwirkung dürfte im vorliegenden Verfahren auch in Anbetracht von § 902 BGB mehr als zweifelhaft sein.
Da eine Grunddienstbarkeit nicht eingetragen war, konnte auch eine Beschlussfassung keine konkludente Zustimmung zur Verlegung der Leitungen über das Gemeinschaftsgrundstück für später eingetretene Wohnungseigentümer begründen, da Belastungen des Grundstückes nicht durch Beschluss wirksam auch für den Rechtsnachfolger geregelt werden können. Es bedarf vielmehr einer Vereinbarung und einer grundbuchrechtlichen Absicherung.