Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wohnungseigentümer nicht klagebefugt für eine Hausgeldklage/ Kein Parteiwechsel in der Berufungsinstanz
LG Dortmund, AZ: 1 S 218/15, 26.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Wohnungseigentümer sind für eine Wohngeldklage nicht klagebefugt. Hat das Amtsgericht im Rubrum die Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig als Klägerin eingesetzt, ohne dass ein entsprechender Antrag auf Klageänderung der klagenden Partei gestellt wurde, ist dies in der Berufungsinstanz nicht mehr nachholbar.

Wurde ein Wohnungseigentümer an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert, sind alle dort gefassten Beschlüsse nichtig.

Ein erst in der mündlichen Verhandlung der 1. Instanz erfolgter Sachvortrag ist als verspätet zurückzuweisen, wenn der Vortrag streitig ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohngeldklage Hausgeldklage Aktivlegitimation KLagebefugnis Zahlungsklage Verband Wohnungseigentümergemeinschaft