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Das Vorliegen von besonderen Umständen führt zu einer Verkehrssicherungspflicht des Hausbesitzers vor Dachlawinen, § 823 BGB
OLG Hamm, AZ: I-9 U 119/12, 14.08.2012
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Keywords: Unfall, Dach, Dachlawine, Schnee, Winter
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