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Das Telefonwerbeverbot ohne mutmaßliches Einverständnis gilt auch gegenüber Gewerbetreibenden.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 191/03, 16.11.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Telefonwerbung Werbung Gewerbe Anruf Werbeanruf anbieten Kunde Gebiet Werbegebiet Geschäftsanruf Geschäft Telefon Handy Angebot Belästigungmutmaßliches EinverständnisUWG § 7 3 Kontaktierung Kontakt Baufirma
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