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Das Dauerparken an einer Hauswand ist zu unterlassen, wenn dadurch dem Miteigentümer die Zufahrt zu seinem Gebäude versperrt ist
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 35/11, 06.06.2012
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Zumindest das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme unter Wohnungseigentümern spricht dagegen, dass Fahrzeuge im Bereich der Zuwegung direkt an der Hauswand geparkt werden. Gerade im Winter sind hierdurch mögliche Unfallgefahren zu bejahen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Zufahrt, Parken, Zuparken, Grundstück