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Erhebliche Belästigung des Nachbarn durch Grillen im Garten, § 3 BImSchG
OLG Düsseldorf, AZ: 5 Ss (OWi) 149/95, 26.05.1995
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Dem Nachbarn steht mithin das Recht zu, vom Nachbarn die Unterlassung der Beeinträchtigung zu verlangen.
Hieraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass der Nachbar das Grillen an sich zu Unterlassen hat. Vielmehr wird es genügen, den Grill so zu verstellen oder abzuschirmen, dass der Rauch nicht mehr in die Wohn- und Schlafräume des Nachbarn eindringen kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Nachbar, Rauch, Grill, Wohnung, Party