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Zur Begründetheit eines Befangenheitsantrages gegen einen Richter wegen Vorenthaltung von Beweismitteln
LG Essen, AZ: 10 T 102/07, 25.07.2007
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LG Essen, AZ: 10 T 108/07, 25.07.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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An Peinlichkeit nicht mehr zu übertreffen war der Beschluss des betroffenen Amtsgerichts vom 27.06.2007, in welchem das Fehlverhalten auch noch gerechtfertigt werden sollte und mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wurde.
Das Amtsgericht sah sich als (wörtlich:) Dienstleistungsbetrieb, welches einer besorgten Mutter eines minderjährigen Zeugen, der nachweislich gelogen hatte, die Unannehmlichkeiten der Zeugenvernehmung ersparen wollte, und zwar zu Lasten eines zu Unrecht beschuldigten 10-jährigen Jungen.
Dem Amtsgericht war offensichtlich auch nicht ansatzweise bewußt, dass der minderjährige Beklagte wegen dieses Vorfalls nicht nur die Schule hätte verlassen müssen, sondern das Jugendamt bereits eingeschaltet war mit der Prüfung, den zu Unrecht beschuldigten Minderjährigen wegen eines nie erfolgten Messerstiches aus seiner Familie zu nehmen und in ein Heim zu verbringen.
Da ist es kein Trost mehr, das derartige Fälle aus unserer Gerichtsbarkeit die absolute Ausnahme darstellen, wenn man berücksichtigt, dass der hier beklagte Minderjährige verurteilt worden wäre, wenn die Mutter nicht zufällig die Umstände, die zur Abladung des Zeugen geführt haben, kurz vor der mündlichen Verhandlung erfahren hätte.
Der Beschluss des Amtsgerichts ist als Annex der landgerichtlichen Entscheidung beigefügt.
Zur Vermeidung einer nicht sachgemäßen Anprangerung wurde auch das betroffene Amtsgericht unkenntlich gemacht.