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Ein Überholender haftet auch dann für den Schaden des Vorausfahrenden, wenn dieser seine Blinker nicht nutzt. §§ 7, 17 StVG
LG Mainz, AZ: 3 S 129/14, 21.07.2015
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Keywords: Auto, Überholen, Blinker, Unfall, Haftung, Autounfall
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