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Wohnungseigentümer hat nur begrenztes Einsichtsrecht in die Grundbuchakten seiner Miteigentümer; § 12 Abs. 1 GBO
OLG Hamm, AZ: 15 W 210/14, 17.06.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbuch EInsichtsrecht Verwalter Rechtsanwalt Frank DOhrmann Wohnungseigentümergemeinschaft Interesse
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