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Kosten eines Anfechtungsverfahrens sind keine Kosten der Verwaltung/Zur Teilnichtigkeit einer Jahresabrechnung; §§ 16, 43 WEG; 139 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 172/14, 23.07.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 26/14, 17.10.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Teilnichtigkeit Rechtsanwalt Frank DOhrmann Verfahrenskosten verwalterkosten Prozesskosten Prozeßkosten Umlage Umlegung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Wohnungseigentümerversammlung
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