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Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung trotz vorheriger Abmahnung nicht immer zulässig; § 543 Abs. 3 BGB
LG Berlin I, AZ: 63 S 322/13, 16.09.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietverzug Miete Mietzahlung verspätet Verspätung rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verzögerung entschuldbar vertretbare nachvollziehbare Gründe
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