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Einzelner Wohnungseigentümer ist bei Verletzung der Abstandsflächen nicht in seinen Rechten beeinträchtigt; §§ 6 BauO NRW, 1 Abs. 2, 10 Abs. 6 WEG
OVG Münster, AZ: 7 B 478/15, 15.07.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümer Verband gemeinschaft Vergemeinschaftung Baurecht Verletzung Abstand Nachbargrundstück Bauplan Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Verwaltungsrechtsweg verwaltungsgericht
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