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Darlehnsgewährung an Tochter und deren Lebensgefährten, § 488 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 411/04, 06.04.2005
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Gewähren die Eltern ihrer Tochter ein Darlehn für eine Einbauküche und Renovierung der mit deren Lebensgefährten gemeinsam bewohnter Wohnung, können die Eltern anteilig die Kosten für das Darlehn von dem Lebensgefährten zurückfordern, wenn die erbrachten Leistungen auch für den Lebensgefährten darlehnsweise erfolgten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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