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Sachenrechtliche Streitigkeiten über das Eigentum von Sondereigentum sind keine WEG-Streitigkeiten; § 43 Nr. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 78/13, 11.06.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit Zivilgerichte berufungsinstanz rechstanwalt frank Dohrmann Bottrop Sondereigentümer Sachenrecht Eigentum Wohnungseigentümergemeinschaft WEG-Abteilung WEG-Gericht
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