Detailansicht Urteil
Anspruch auf Mitbenutzung eines ohne Genehmigung errichteten Kamins auch nach Verjährung des Beseitigungsanspruches; §§ 5, 14 Nr. 1, 22 WEG; 683, 670 BGB
LG München I, AZ: 36 S 28109/13, 13.11.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 69/09, 09.01.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 82/10, 18.02.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kaminofen Abzug Schornstein Gemeinschaftseigentum Mitbenutzung Anspruch bauliche Veränderung Geschäftsführung ohne Auftrag GOA Rechtsanwalt frank Dohrmann
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Wurzeln Garage Miete Treppenlift Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Beirat Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Abschleppen Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Telefonwerbung Veränderung Kündigung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Protokoll Verwalter Tierhaltung Beschluss Teilungserklärung Abmahnung Jahresabrechnung Makler Verwaltungsbeirat Mietminderung Sondereigentum Nachbarrecht Anfechtungsklage Kurioses Schimmel Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!