Detailansicht Urteil
Gerichtsstand bei Rückabwicklung eines Internetkaufs ist der Wohnsitz des Käufers; § 29 ZPO
AG Bottrop, AZ: 11 C 137/15, 01.07.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Kleve, AZ: 5 S 90/02, 22.11.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ONlinehandel Online-Handel Kaufvertrag rechtsanwalt frank Dohrmann Smart2phone agrlistige Täuschung Rückgewähr Rücktritt Wandlung Anfechtung Rückabwicklung Bottrop Internetrecht Internetvertrag Klageort örtliche Zuständigkeit des gerichts
Ähnliche Urteile
- Begründet eine mangelhafte Nacherfüllung den Neubeginn der Verjährung?; § 438 BGB
- Wohnungskauf: Fiktive Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz statt der Leistung
- PRRS-belastetet Sperma ist mangelhaft i.S.d. § 434 I 2 Nr.1 BGB
- Wie ist die Angabe "laut Vorbesitzer" auszulegen?
- Eine Krankheitsdisposition bei einem Reitpferd stellt grundsätzlich noch keinen Mangel dar, § 434 I BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Telefonwerbung Anfechtungsklage Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Schimmel Jahresabrechnung Teilungserklärung Verwalter Eigenbedarfskündigung Beschluss Veränderung Gemeinschaftseigentum Kurioses Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Treppenlift Verkehrsunfall Arzthaftung Wohnungseigentümer Makler Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Kündigung Beirat Miete Wurzeln Gegenabmahnung Garage Tierhaltung Abschleppen Eigentümerversammlung Sondereigentum Protokoll Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!