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Bei Streitigkeiten nach Internetkauf ist Gerichtsstand der Ort des Käufers; §§ 29 ZPO, 346 BGB
LG Kleve, AZ: 5 S 90/02, 22.11.2002
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Keywords: ONlinehandel Online-Handel Kaufvertrag rechtsanwalt frank Dohrmann Smart2phone agrlistige Täuschung Rückgewähr Rücktritt Wandlung Anfechtung Rückabwicklung Bottrop Internetrecht
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