Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter muss geäußerte Zweifel an seiner Bonität nicht hinnehmen
AG Bottrop, AZ: 20 C 48/14, 22.01.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 67/15, 27.05.2015
-
LG München I, AZ: 1 S 13798/13, 28.11.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 105/11, 19.07.2012
-
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 410/11, 22.07.2011
-
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 2650/05, 10.03.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterbestellung Überprüfung Bürgschaft sicherheiten Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop nicht justiziabel Kampf ums Recht Ehrverletzung eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Gemeinschaftseigentum Kündigung Verwaltungsbeirat Protokoll Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Treppenlift Tierhaltung Schimmel Abmahnung Arzthaftung Veränderung Beirat Organisationsbeschluss Verwalter Miete Jahresabrechnung Mietminderung Wohnungseigentümer Beschluss Makler Gegenabmahnung Nachbarrecht Einstimmigkeit Sondereigentum Garage Telefonwerbung Kurioses Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Im Rahmen der Rechtsverteidigung sind aber jegliche Äußerungen zulässig, die der Durchsetzung des eigenen Rechtes dienen und zu deren Kundgabe Veranlassung bestand. Derartige Äußerungen gelten als " Kampf ums Recht " und sind nicht justiziabel.
Das LG Dortmund (1 S 67/15) hat diese Entscheidung des AG Bottrop inzwischen zurecht aufgehoben.