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Bei Beleidung des Vermieters ordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung; §§ 543 Abs. 1, 314 Abs. II BGB
LG München I, AZ: 14 S 24161/14, 13.01.2015
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Tituliert der Mieter den Objektbetreuer des Vermieters ohne Grund als "fette Kaugummidrecksau" und "Dreckige Schweinedrecksau" kann dies eine ordentliche Kündigung gem. § 573 BGB rechtfertigen.

Die ordentliche Kündigung kennt, anders als die fristlose Kündigung, grundsätzlich kein Abmahnungserfordernis; § 314 II BGB.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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