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Sondernutzungsrecht an einem Dachboden begründet auch dann keine zusätzliche Kostentragungspflicht, wenn dieser zu Wohnzwecken genutzt wird.
OLG Hamm, AZ: 15 W 175/07, 21.06.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Dachboden Spitzboden Nutzung Sondernutzungsrecht Ausbau Wohnzwecken Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Jahresabrechnung Kostenverteilung Teilungserklärung Auslegung
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