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Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum darf nicht von Zahlung rückständiger Hausgelder des Veräußerers abhängig gemacht werden; §§ 12 Abs. 1 u. 2, 45 WEG
BayObLG München, AZ: 2 Z 79/76, 09.03.1977
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentum Wohnungseigentümergemeinschaft Verwalterzustimmung Verweigerung wichtiger Grund Erwerber Rechtsanwalt frank Dohrmann Schadenersatz Schadensersatz bottrop Wohngeldrückstände Schulden verbindlichkeiten Hausgeldschulden
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