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Ein Verein kann eine Sonderumlage bis zum 6-fachen des Beitrages von den Mitgliedern verlangen; §§ 38, 58 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 91/06, 24.09.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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