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Keine Strafbarkeit einer Oberstaatsanwältin bei Anklageerhebung trotz völlig abwegiger Rechtsauffassung; §§ 344, 356 StGB
OLG Hamm, AZ: III-5 Ws 117/15, 19.05.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parteiverrat Verfolgung unschuldiger Staatsanwaltschaft Wissen Kenntnis Vorsatz Rechtsbeugung Täter Oberstaatsanwalt Generalstaatsanwaltschaft Rechtsanwalt Frank Dohrtmann Bottrop KLageerzwingungsverfahren
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