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Instandhaltungsrücklage unterliegt nicht der Grunderwerbssteuer; §§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG
BFH München, AZ: II R 20/89, 09.10.1991
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FG Cottbus, AZ: 15 K 4320/10, 26.02.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentumswohnung Kauf Grundsteuer Grundstück frank Dohrmann Rechtsanwalt Wohnungseigentümergemeinschaft Steuerrecht steuerrechtlich finanzamt
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