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Balkonverglasung als bauliche Veränderung oder modernisierende Instandsetzungsmassnahme ?; § 22 Abs. 1 WEG
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 127/01, 12.10.2001
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AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 220/10, 26.10.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Beseitigungsanspruch Balkon Zustimmung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beseitigung Rückbau bauliche Veränderung Rechtsmissbrauch § 242 BGB Modernisierung
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