Detailansicht Urteil
Keine einstweilige Verfügung des Mieters wegen Baulärm; §§ 535, 854, 858 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB, 935 ff ZPO
LG Berlin I, AZ: 63 S 239/14, 16.12.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 67 S 105/14, 13.05.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietmängel mietmangel Baulärm baustelle Umbau Sanierung gerüst Verschattung Beeinträchtigung Mietvertrag mieter Mietsache Anspruch einstweilige verfügung Anordnungsgrund Anordnungsanspruch Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter darf Schäden nach Rückgabe der Mietsache fiktiv abrechnen - Schadensersatz aber nur nach vorheriger Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; §§ 535 ff, 280, 281 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Beschluss Treppenlift Mietminderung Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Arzthaftung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Wurzeln Garage Abschleppen Tierhaltung Abmahnung Makler Gemeinschaftseigentum Kurioses Veränderung Schimmel Miete Verkehrsunfall Beirat Protokoll Sondereigentum Verwalter Kündigung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Teilungserklärung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!