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Ein Wohnungsrecht ist bei Scheidung als Vermögensfaktor zu berücksichtigen; § 1365 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 141/10, 16.01.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Zeliha Ülger
Keywords: Vermögen, Scheidung, Vermögensausgleich, Zugewinnausgleichanspruch, Gesamtvermögen, § 1365 BGB, Wohnungsrecht, Zwangsvollstreckung, Veräußerung, Verkauf, Grundstück, Verfügungsbeschränkung, Vermögensfaktor
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