Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ein Wohnungsrecht ist bei Scheidung als Vermögensfaktor zu berücksichtigen; § 1365 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 141/10, 16.01.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen bedarf der Einwilligung des anderen Ehegatten. Nach der Einzeltheorie macht es keinen Unterschied, ob ausdrücklich über das Vermögen als Ganzes oder über einzelne Gegenstände verfügt wird, die dem gesamten Vermögen gleichkommen.

Der Ehegatte kann bis zu einer Grenze von 85 % über sein Vermögen ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verfügen.

Die Bestellung eines Wohnungsrechts bei der Veräußerung eines Grundstücks mindere den Vermögenswert für den neuen Eigentümer, sodass die Nutzung dieses Wohnungsrechts ein bewertungsfähiges Vermögen darstellt. Beim Gesamtvermögensausgleich ist die Bestellung eines Wohnungsrechts als Vermögensfaktor zu berücksichtigen.

Der andere Ehegatte kann zur Durchsetzung seines Zugewinnausgleichanspruchs im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Wohnungsrecht zurückgreifen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Zeliha Ülger
Keywords: Vermögen, Scheidung, Vermögensausgleich, Zugewinnausgleichanspruch, Gesamtvermögen, § 1365 BGB, Wohnungsrecht, Zwangsvollstreckung, Veräußerung, Verkauf, Grundstück, Verfügungsbeschränkung, Vermögensfaktor