Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Vermieter hat kein allgemeines Besichtigungsrecht der Mietwohnung; §§ 307, 535 BGB
AG Stuttgart, AZ: 6 C 1267/14, 12.11.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bestimmt eine Klausel im Mietvertrag, dass dem Vermieter in "angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung" ein Besichtigungsrecht der Wohnung zustehe, ist die Klausel zu unbestimmt und damit bereits gem. § 307 Abs.1 Satz2 BGB unwirksam (LG München II NJW-RR 2009, 376).

Auch eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, besteht lediglich dann, wenn es hierfür einen konkreten, sachlichen Grund gibt.

Nach der BGH-Rechtsprechung (Urt. v. 08.06.2014, VIII ZR 289/13) steht dem Vermieter ein periodisches, etwa alle 1-2 Jahre zu gewährendes Recht, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren, nicht zu.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungsbesichtigung Besichtigungsrecht vermieter Rechtsanwalt frank Dohrmann sachlicher Grund Mangelrüge Mietrecht mietvertrag AGB-Klausel Unwirksamkeit